Kabinett beschließt Aufenthalt für Geduldete mit Ausbildung

Das Kabinett hat heute beschlossen das Geduldete die eine midestens dreijährige Ausbildung oder Hochschulabschluss in Deutschland haben einen Aufenthalt erhalten, gleiches soll für geduldete Fachkräfte gelten, die bereits zwei Jahre in ihrem Beruf gearbeitet haben. Daniel hatte bereits von diesem Vorhaben berichtet.
Für beruflich qualifizierte Geduldete soll es künftig die Möglichkeit geben, zum Zwecke der Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Geduldete müssen entweder aufgrund einer mindestens dreijährigen Ausbildung einen anerkannten Berufsausbildungsabschluss oder einen Hochschulabschluss erlangt haben bzw. als Hochschulabsolvent mit anerkanntem Studienabschluss zwei Jahre in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben. Auch Fachkräfte, die zwei Jahre lang in einem Beruf gearbeitet haben, der eine dreijährige Ausbildung voraussetzt, sind theoretisch begünstigt. […] (Pressemitteilung von Pro Asyl)
Ich denke jedoch das nur wenige davon profitieren werden, da es zum einen schwierig ist eine Ausbildung+Arbeit zu finden wenn du als einzigstes Papier eine Duldung hat auf der steht das du nur bleiben darfst bis eine Abschiebung möglich ist. Zum anderen haben viele Geduldet ein Arbeitsverbot  werden also niemals in den Genuß dieser Regelung kommen können.
Ein Damm ist jedoch gebrochen: Zum ersten mal gibt es eine dauerhafte Legalisierungsperspektive für Geduldete – bisher gab es immer nur einmalige Begnadigungsakte wie zuletzt das Bleiberecht. Ich denke das diese Regelung viel damit zu tun hat das Flüchtlinge selber immer wieder über ihre Situation berichtet haben (sowohl gegenüber Medien als auch gegenüber Politkern), wie zum Beipspiel in diesem Artiel und selb45 für ihre Rechte eintreten, wie etwa Geduldeten die bei Jugendliche Ohne Grenzen, der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, dem NoLager Netzwerk, der Flüchtlinginitative Brandenburg oder TheVoice aktiv sind.