Artikel zur IMK-Bremerhaven:
(erstellt von Mohammed Jouni)
Menschenrechte eingefordert
„Gleiche Rechte für alle“ haben gestern rund 150 Demonstranten am Rande der Innenministerkonferenz gefordert. Bei der Kundgebung vor der Großen Kirche, zu der unter anderem das Nord-Süd- Forum und „Jugend ohne Grenzen“ geladen hatten, setzten sie sich für ein Bleiberecht aller Flüchtlinge in Deutschland ein. Außerdem forderten sie die Umsetzung der UNO-Kinderrechte für Flüchtlinge, die Legalisierung von Menschen ohne Papiere sowie die Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber.
Nordseezeitung, Freitag, 5. Juni 2009
“Menschen 2. Klasse”
Geht es Ihnen auch um die Rechte minderjähriger Flüchtlinge?
Ja, besonders. Die UNO-Kinderrechte sind hier nur unter Vorbehalt anerkannt. Es ist nach wie vor Fakt, dass schon 16-Jährige in Asylverfahren geschickt werden.
Wie sieht der Alltag minderjähriger Flüchtlinge aus – abgesehen davon?
Die rechtliche Situation macht sie zu Menschen zweiter Klasse – egal wie sehr sie sich um Integration bemühen. Die Residenzpflicht etwa verkompliziert das Leben gerade in Stadtstaaten wie Bremen. Klassenfahrten zum Beispiel: Selbst wenn es nur von Bremen nach Bremerhaven geht, wird es schwierig. Auf der Fahrt überschreitet man die Landesgrenze, bei Kontrollen kann das zum Problem werden.
Bremens Innensenator will bei der Innenministerkonferenz das Bleiberecht für Flüchtlinge verlängern…
Damit sie Arbeit finden können. Das wäre nur ein kurzes Luftholen: Für qualifizierte Arbeit braucht man Sprachkenntnisse. Aber wer Deutsch lernt, hat keine Zeit zu arbeiten. Wer versucht, sich mit Niedriglohnarbeit halbwegs zu ernähren, hat keine Zeit für Deutschkurse. Das ist eine echte Zwickmühle. INTERVIEW: TERESA HAVLICEK
16 Uhr, Bürgermeister-Smidt-Straße 45, Bremerhaven
Demo zur Innenministerkonferenz in Fischtown
taz: Herr Hertrampf, was ist das Anliegen der Kundgebung?
Jochen Hertrampf, Arbeitskreis Migration und Flüchtlinge Bremerhaven: Wir fordern das Bleiberecht für alle. Flüchtlinge sind hier nur geduldet, wenige kriegen überhaupt das Aufenthaltsrecht auf Probe. Bis Jahresende müssen sie nachweisen, dass sie sich und ihre Familie ohne Hilfe finanzieren können. Sonst droht die Abschiebung.
taz-Bremen, DONNERSTAG, 4. JUNI 2009
Die Angst vor dem Stichtag
Langjährig geduldete Flüchtlinge fürchten Ende des Bleiberechts
„Wer 18 Jahre alt wird, ist dran“, sagt Feiruz Kaymaz von „Jugendliche ohne Grenzen“, einer Initiative junger Flüchtlinge. Während sich die Schulfreunde um Studien- und Ausbildungsplätze bewerben, wissen viele junge Asylsuchende heute schon, dass sie nichts dergleichen erwartet. Kein Studium, keine Arbeitserlaubnis, nur eine Duldung, um deren Verlängerung man regelmäßig bangen muss – denn immer droht das Damoklesschwert der Abschiebung. „Mit der Bleiberechtsregelung wurde uns nur für ein paar Monate der Mund geschlossen“, urteilt Kaymaz.
Die Flüchtlingsproblematik steht nicht auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz, die zur Zeit in Bremerhaven tagt. Flüchtlingsorganisationen brachten ihre Forderungen bei einer Demonstration am Donnerstag vor der Großen Kirche in Bremerhaven zu Gehör. Die Innensenatoren Ehrhart Körting aus Berlin und Ulrich Mäurer aus Bremen (beide SPD) haben immerhin zugesichert, die Bleiberechtsregelung in Kamingesprächen auf den Tisch zu bringen.
Denn Ende des Jahres steht der Stichtag an, den die Innenminister und die Bundesregierung im Rahmen der Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete festgesetzt haben: Wer bisher nur eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe hatte, muss nachweisen, dass er seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Ansonsten erlischt das Bleiberecht.
Etwa jeder zweite der Flüchtlinge, die unter die Regelung fallen, insgesamt rund 29.000 Menschen, leben in dieser Unsicherheit, rechnet Bernd Mesovic von der Menschenrechtsorganistion Pro Asyl vor. Nachdem die Regelung 2006 beschlossen wurde, waren viele Flüchtlinge voller Optimismus, berichtet Mohammed Jouni von „Jugendliche ohne Grenzen“. Nach Jahren ohne Arbeitserlaubnis und mittelfristige Perspektive konnten sie Jobs annehmen oder sich selbstständig machen. „In der ersten Zeit lief es gut“, weiß Jouni. Doch dann kam die Ernüchterung: Mit der Wirtschaftskrise haben viele ihre Jobs verloren oder mussten Unternehmen aufgeben.
Pro Asyl unterstützt die Forderung von Innensenator Körting: „Für ein Bleiberecht muss genügen, dass sich jemand nachweislich um Arbeit bemüht hat.“ Auch wenn man die Menschen wieder in die Unsicherheit der Duldung zurückfallen lässt: „Man wird sie nicht loswerden“, ist Mesovic überzeugt.
Seit dem Beschluss der Innenminister 2006 sind schon wieder rund 100.000 Menschen nach Deutschland gekommen, die mit einer Duldung leben. Eine Stichtagsregelung, sagt Mesovic, könne nur fair sein, wenn sie vom Datum der individuellen Einreise abhängt. Einige Flüchtlingsgruppen, diagnostiziert Pro Asyl, sind derzeit besonders gefährdet. In Niedersachsen ist die erste Abschiebung eines Terrorverdächtigen in den Irak geplant. Auch in Großbritannien und Schweden sehen Menschenrechtler die Bereitschaft, in den Irak abzuschieben. „Ein solcher Pendelverkehr, einerseits Flüchtlinge aufzunehmen und zugleich andere abzuschieben, ist absurd“, urteilt Mesovic.
Nach Beobachtungen von Pro Asyl stagniert die Aufnahme des vereinbarten Kontingents von 10.000 irakischen Flüchtlingen in der Europäischen Union derzeit. „Einige Länder scheinen auf Zeit zu spielen“, vermutet Mesovic. Roma-Vereine appellieren zusammen mit den Menschenrechtlern an die Innenminister, ihre Landsleute nicht in den Kosovo abzuschieben. Dort erwartet sie ein Leben in Lagern, sichere Arbeitslosigkeit und eine faktisch rechtlose Position.
Roma-Flüchtlinge werden derzeit verstärkt zur „freiwilligen Ausreise“ aufgefordert, beobachtet Pro Asyl. „Aber die Rückkehrprojekte bieten keine effektive Hilfe“, sagt Mesovic. Was den Rückkehrern als Startkapital angeboten wird, nützt ihnen im Kosovo nichts: „Man kann sich in eine clanartig strukturierte Gesellschaft nicht einkaufen.“
(Annedore Beelte / kna)
http://domradio.de/aktuell/artikel_53853.html
Pro Asyl für vereinfachtes Bleiberecht:
Frankfurt (KNA) Eine vereinfachte Bleiberechtsregelung für schon länger in Deutschland lebende Flüchtlinge hat die Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl verlangt. Sie unterstützte am Donnerstag in Frankfurt anlässlich der Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern in Bremerhaven einen entsprechenden Vorschlag des Berliner Innensenators Ehrhart Körting (SPD). Danach soll für eine Aufenthaltserlaubnis der Nachweis genügen, dass man sich ernsthaft darum bemüht hat, den Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten.
Nach der jetzigen Regelung muss nachgewiesen werden, dass man seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann. Das sei vielen wegen der Wirtschaftskrise nicht möglich, so Pro Asyl. Deshalb sei das Schicksal Zehntausender ungewiss, die im Rahmen der geltenden Bleiberechtsregelung nur eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten hätten.
Ebenfalls mit Blick auf die Innenministerkonferenz warnte Pro Asyl vor einer Abschiebung von Kosovo-Minderheiten in ihre Heimat. So würden etwa Roma im Kosovo nach wie vor extrem diskriminiert. Pro Asyl wandte sich auch gegen Rückführungen in den Zentralirak und protestierte gegen das Rücknahmeabkommen mit dem „Folterstaat“ Syrien. (KNA – ktkqko-BD-1205.18BA-1)
http://www.kna2.de/dlpdf2.php?d=bd&j=2009&m=06&t=04&p=1009
(Seite 6)
Flüchtling aus dem Lager Lampedusa berichten:
Ein Interview über die Revolte in einem Flüchtlingslager in Lampedusa am 18.02.2009 von Gabriele del Grande, aus dem Italienischen von Judith Gleitze, borderline-europe, gefunden auf planet.antira.info. (Ich weiß, Crossposting, ist aber ein Stück Zeitgeschichte, das totgeschwiegen wird.)
Von der Polizei geprügelt, „ohne Gnade“. Am Kopf verletzt, Handgelenkbrüche, Verletzungen an den Beinen. Das erste Mal sprechen die im Identifikations- und Abschiebungsgefängnis Lampedusa festgehaltenen Migranten. Mehr als 600 Tunesier und um die 100 Marokkaner sind dort seit Monaten unter unmenschlichen Bedingungen eingesperrt. Wir kennen
sie, aber sie haben uns gebeten, ihre Namen nicht zu nennen, aus Sicherheitsgründen. Sie klagen die Misshandlungen am Tag der Revolte und des Brandes am 18. Februar 2009 im Lager Lampedusa an. (…) Ein dunkles Bild, das sich da abzeichnet und vor allem Licht auf die undurchsichtige Politik der italienischen Regierung wirft. In ein paar Tagen, am 26. April, fällt das Dekret 11/2009, mit dem die Haft von 2 auf 6 Monate in den CIE verlängerbar ist. Ohne ein neues Dekret müssen die 700
Gefangenen auf Lampedusa freigelassen werden! Und sie können zu ihren Verwandten, wenn auch nur heimlich, die seit Monaten in Italien und dem Rest Europas auf sie warten. Wenn es jedoch, wie es zu vermuten ist, von der Regierung verlängert wird, dann werden wir weiter Geschichten wie diese hier hören.
*Die Schläge.*
„Sie haben uns mit Knüppeln geschlagen, sie haben Tränengass nach uns geworfen. Und wir hatten nichts. Wir waren in einer Ecke, dort haben Leute noch geschlafen. Das ist noch nie vorgekommen.“
Mo. erinnert sich an den Morgen des 18. Februar 2009. An diesem Tag wurde ein Block des Lagers durch den Brand komplett zerstört. Das Feuer wurde von einigen tunesischen Häftlingen gelegt, die sich damit der Polizei zur Wehr setzten — mehr als Hundert Polizisten in Kampfmontur — die einige der Migranten verletzten. F. war auch zugegen: „Sie haben sie unglaublich brutal behandelt. Ohne Gnade.“ „Überall waren Polizisten“, sagt ein anderer anonymer Zeuge, M., „alle prügelten mit
Schlagstöcken. Vor mir war einer, der blutete und ein Polizist schlug ihm auf den Kopf. Sie mussten ihn mit 10 Stichen nähen. Ein anderer hatte eine gebrochene Hand. Und einer konnte sich nicht mehr auf den Beinen halten.“ Die Zusammenstöße begannen vor der Kantine, wo vier oder fünf Polizisten, so M., der sich auch dort aufhielt, einige Tunesier attackierten, die sie verbal angegriffen hatten. Von da breitete sich der Protest auf die Hundert weiteren Anwesenden aus, mindestens vier
wurden dann von der Polizei nach einem Tränengaseinsatz attackiert. Auch Stunden nach dem Brand, während der Identifizierung und der Verhaftung von knapp 20 Personen als Brandstifter gingen die Gewalttätigkeiten weiter.
*Wie in der Hölle*.
Y. spricht von den Schlägen wie von etwas ganz Offensichtlichem: „Alle wussten, dass die Polizei die Tunesier an diesem
Tag geschlagen hat, auch die Organisationen, die hier drin arbeiten. Die Polizei war so wütend. Sein nahmen sie zu zweit unter den Armen und schleppten sie in die Bäder, einen nach dem anderen. Dann schlossen sie Fenster und Türen und prügelten sie.“ Mo. kann nicht fassen, was passiert ist: „Ich bedanke mich bei der Marine, die uns auf See gerettet hat. Aber warum haben sie uns gerettet, frage ich mich wenn sie uns in die Hölle bringen?“
*Die Überfüllung*
„Wenn Ihr das Lager gesehen hättet, hättet ihr auch Feuer gelegt. Es ist kein Ort für Menschen, sondern für Hunde.“ Das
Zentrum ist immer noch überfüllt: mehr als 700 Menschen sind dort in einer Struktur für 381 Betten untergebracht, die nun auch noch durch den Brand über weniger Platz verfügt. „In meinem Zimmer sind wir 21, haben aber nur 12 Betten. Die Leute schlafen unter den Betten, auf dünnen Matratzen. Oder zwei in einem Bett. Einige schlafen auf den Fluren.“ Das ist nichts gegenüber dem Zustand Ende Januar, als sich 1.900 Menschen im Lager befanden. „Da waren die Bedingungen grauenhaft“, sagt, Mo. „Duschen und Toiletten funktionierten nicht. In einem Zimmer waren bis zu 100 Personen. Wir schliefen immer zu zweit auf einer Matratze und zu zweit unter einem Bett, auf der Erde, die Füße am Kopf des Anderen.“ Es gab sogar eine Zeitlang Schichten zum Schlafen. Y. zum Beispiel hat nach vier Nächten im Freien, und das Mitte Januar, sein Bett 10 Tage lang mit einem marokkanischen Freund geteilt. „Er schlief nachts und ich am Vormittag.“
*Die Psychopharmaka. *
Die Verabreichung von Antidepressiva und Beruhigungsmitteln im CIE (Identifikations- und Abschiebungshaftzentrum)
von Lampedusa sei eine verbreitete Praxis, so die interviewten Häftlinge. „Die Leute sind zu nervös, sie nehmen Beruhigungsmittel. Viele von ihnen. Du siehst es, weil sie komisch aussehen. Die Medikamente sind stark“, sagt M. Andere wiederum beschweren sich über den Mangel an Medikamenten. „Für jede Krankheit geben sie dir immer die
gleiche Pille“, sagt Mo. Y. hingegen ist überzeugt, dass sie a und an Beruhigungsmittel unter das Essen mischen. „Vor einigen Monaten war das…Da waren wir alle nach dem Essen so müde, dass wir nur noch schlafen wollten…da haben wir gedacht, dass da was im Essen war.“
*Die Bestätigung. *
Das Dekret, das das Erstaufnahmelager in der Contrada Imbriacola in eine Abschiebungshaft verwandelte, trat am 26. Januar in Kraft. Von diesem Tag an hat die Quästur in Agrigento Zurückweisungsbescheide ausgestellt — für 1.134 anwesende Häftlinge.
Innerhalb von zwei Wochen haben Friedensrichter des Gerichts von Agrigento und Pflichtverteidiger für die Bestätigung der Bescheide und damit für die 60 Tage Haft gesorgt. 60 Tage, die jedoch die Haftzeit davor nicht mitzählten. Der Haftprüfungstermin von Y. und Mo. war am 30. Januar 2009. Sie waren seit drei Wochen in Haft, seit dem 9. Januar.
Doch die Frist der 60-Tage-Haft lief erst ab dem 31. Januar. Und die 21. Tage zuvor? Eine willkürliche Haft an der Grenze Italiens, an der Grenze des Rechts.
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http://www.jungewelt.de/2008/11-19/050.php
Sechs Innenminister stehen in der engeren Wahl
Jugendliche ohne Grenzen wählen heute den unmenschlichsten Abschieber von Migranten.
Ein Gespräch mit Sara Pfau ……. Weiterlesen
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Hier ist unser Schreiben an dem Innensenator wegen Senad:
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Pressemitteilung, 14.04.2008
Keine Verlassenserlaubnis für die Innenminister und -senatoren
Teilnahme in Bad Saarow untersagt!
Vom 16.-18.4.2008 wollen sich die Innenminister und -senatoren der Bundesländer zur 186. Innenministerkonferenz in Bad Saarow treffen, doch ihnen wird das Verlassen des ihnen zugewiesenen Bundeslandes für diesen Zeitraum nicht gestattet! Die Innenminister sind verpflichtet, für das Verlassen der ihnen zugewiesenen Bundesländer bei den jeweils
zuständigen Flüchtlingsräten eine Verlassenserlaubnis zu beantragen. Eine solche Erlaubnis wird nicht erteilt.
Begründung: Die wiederholte mangelnde Mitwirkung an der Änderung des
Asylverfahrensgesetzes in Bezug auf die so genannten Residenzpflicht (§ 56-58 AsylverfG – Räumliche Beschränkung).
Diese Ablehnung stellt keine unbillige Härte da, da der Reisegrund nicht im öffentlichen Interesse der Asylsuchenden, Geduldeten und Flüchtlingsorganisationen liegt. Seit Jahren fordern diese die Streichung der Residenzpflicht aus dem Asylverfahrensgesetz. Der einzig akzeptable Grund zur Erteilung einer Verlassenserlaubnis währe demnach die
Beschäftigung mit dieser Thematik im Rahmen einer Innenministerkonferenz zum Zwecke der Abschaffung der Residenzpflicht. Die von den Innenministern und -senatoren in den letzten Jahren begangenen sträflichen Taten im Rahmen der Ausländer- und Asylpolitik sind als vorsätzlich anzusehen und beeinträchtigen erheblich die Interessen im Zusammenleben von Flüchtlingen und Asylsuchenden mit der hiesigen Bevölkerung.
Sollten sie zukünftig durch ihr Verhalten durch wiederholte Zuwiderhandlung gegen die Regelung der Flüchtlinge und FlüchtlingsunterstützerInnen verstoßen, und damit bestätigen, dass sie offensichtlich nicht gewillt sind, sich an die Rechtsordnung zu halten, machen wir sie hiermit darauf aufmerksam, dass die Ausweisung aus generalpräventiven Gründen
erforderlich ist. Es ist nicht hinzunehmen, dass Innenminister oder – senatoren regelmäßig sträfliche Taten im Bundesgebiet begehen. Bei diesem ersten Vergehen gegen die Regelung der Flüchtlinge und FlüchtlingsunterstützerInnen sehen wir zunächst von einer
Ausweisung ab, verpflichten sie aber zur Belehrung der Ableistung von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einer abgelegenen Flüchtlingsunterkunft.
Mittwoch, den 16.4.2008, wird der Flüchtlingsrat Brandenburg in Bad Saarow gemeinsam mit weiteren Organisationen und Initiativen die Einhaltung des Verbots kontrollieren.
Was bedeutet die so genannte Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete? Kontakt und Informationen beim Flüchtlingsrat Brandenburg: 0331 – 714 499, info@fluechtlingsrat-brandenburg.de, 0171 – 366 80 22 sowie auf der folgenden Seite!
gez. Judith Gleitze und Vera Everhartz für den Flüchtlingsrat Brandenburg
Die Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete
Wir möchten in einer Gesellschaft leben, in der elementare Grundrechte für alle Menschen gelten, auch für die, die einen begrenzten Aufenthaltsstatus haben. Dazu gehört allgemein die Freizügigkeit, und speziell die Möglichkeit der Pflege sozialer und politischer Kontakte über enge Landkreisgrenzen hinaus. Die Wahrnehmung dieser elementaren Grundrechte werden für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge durch die räumliche Beschränkung der Aufenthaltsgestattung auf den Wirkungsbereich der zuständigen Ausländerbehörde stark eingeschränkt oder ganz verhindert, und in jedem Fall der behördlichen Kontrolle unterworfen. Eine solche Beschränkung über Jahre verstößt gegen die Würde der Menschen und sollte in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht existieren.
Isolation
Zu der gesellschaftlichen Isolation durch Arbeitsverbot und Heimunterbringung kommt die Isolation von Landsleuten, Verwandten und Bekannten in anderen Landkreisen, Berlin oder weiteren Bundesländern hinzu.
Extreme Abhängigkeit
Die Pflege elementarer sozialer Kontakte ist abhängig von der guten Beziehung zu den Beamten der Ausländerbehörde oder von ihrer Stimmung. Freie Arztwahl ist ausgeschlossen, ebenso oftmals Therapiemöglichkeiten und die Wahrnehmung politischer Rechte. Es ist nicht möglich, sich mit anderen Betroffenen zu treffen, auszutauschen und zu organisieren. Dienstleistungen außerhalb des Landkreises können nur in behördlich akzeptierten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Für Opfer rassistischer Gewalt bedeutet die Tatsache, dass sie nicht vom Ort des Übergriffs wegziehen können, eine zusätzliche Traumatisierung.
Kriminalisierung
Aufgrund der Wahrnehmung einfacher Bürgerrechte, z.B. Treffen mit Verwandten, Freunden oder die Teilnahme an Veranstaltungen werden Asylsuchende und Geduldete kriminalisiert. Sie begehen eine Straftat, die nur AusländerInnen begehen können. Diese Straffälligkeit in dem Zusammenhang führt zum Ausschluss von Bleiberechts- oder
Härtefallregelungen.
Förderung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus
Die Residenzpflicht hat Personenkontrollen zur Folge, deren einzige Grundlage als Verdachtsmoment das fremdländische Aussehen ist. Das verstärkt sowohl innerhalb der Polizei als auch in der deutschen Bevölkerung die Stereotype des kriminellen Ausländers.
Dazu kommen die Auswirkungen auf die Kriminalstatistik. Von den Betroffenen werden die häufigen und offensichtlich selektiv gegen sie gerichteten Personenkontrollen als Demütigung und Schikane erlebt. Diese diskriminierenden Kontrollen bieten den Nährboden für rassistisches Verhalten und Billigung dieses Verhaltens.
Für die NPD, die ebenfalls am 16.4.2008 aufgrund der Innenministerkonferenz in Bad Saarow demonstriert, ist dies ein dankbarer Nährboden für die Vertretung ihrer ausländerfeindlichen Ziele!
Warum jetzt?
In den neuen EU-Mindeststandards zur Aufnahme von Asylbewerbern ist die Residenzpflicht nach deutschen Vorbild und von der BRD-Politik inspiriert als Kann-Bestimmung aufgenommen worden, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Aufenthaltsbeschränkung im November 2006 für vereinbar mit der europäischen Menschenrechtskonvention erklärt. Alle juristischen Wege sind nun ausgeschöpft. Deshalb bleiben nur noch die Proteste gegen diese Einschränkung der Freizügigkeit neu zu beleben.
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Flüchtlingsrat des Landes Brandenburg
R.-Breitscheid-Str. 164,
14482 Potsdam
Tel./ Fax: 0331 – 716499
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www.fluechtlingsrat-brandenburg.de