Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang & Bleibrecht für Geduldete

Published on August 14, 2008
Aktionsprogramm der Bundesregierung v. 16.07.08 zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland und zu den geplanten Erleichterungen bei Ausbildung und Bleiberecht für junge geduldete Fluechtlinge.

Geplant sind ab 1.1.2009 u.a. folgende Maßnahmen:

  • 1. Für junge geduldete Ausländer wird bereits vor Ablauf von 4 Jahren der Zugang zu beruflicher Ausbildung erleichtert (offenbar Wegfall der Vorrangprüfung).
  • 2. Für junge geduldete Ausländer, die in Deutschland eine berufliche Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, wird eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung erteilt, wenn ein entsprechendes Arbeitsangebot vorgelegt wird (Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit analog § 18 AufenthG). Bei den Regelungen für geduldete Ausländer sollen grundsätzlich die gleichen Ausschlusskriterien wie bei der Altfallregelung des § 104a Abs.1 AufenthG gelten. Offen bleibt, ob die Regelungen analog auch für Asylbewerber gelten.

Wichtiger Hinweis:

Die im AufenthG und den Verordnungen zum Arbeitserlaubnisrecht zu regelnden rechtlichen Details sind noch nicht klar und werden noch politisch und rechtlich zu klären sein!

Was können wir tuen, dass die Aktionsprogramm durchgesetzt werden ???

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