Zum 31. Juli 2008 hatten 1.192 zuvor geduldete Menschen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a oder § 104b AufenthG in Bayern erhalten, davon 769 jedoch nur auf Probe. Nach der IMK-Regelung erhielten bereits zuvor 1.700 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis.Die Anzahl der Ablehnungen sowie der noch nicht entschiedenen Anträge nach § 104a oder § 104b AufenthG sowie eine Aufschlüsselung der Ausschlussgründe liegen derzeit noch nicht vor und werden erst nach der Landtagswahl abfragbar sein.
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